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Das Übergangswohnheim der Arbeiterwohlfahrt besteht seit 1979.

Die Einrichtung dient in ihrer Funktion als Übergangswohnheim der Krisenintervention und Inobhutnahme von minderjährigen weiblichen und männlichen Kindern und Jugendlichen, im Alter zwischen 12-17 Jahren, in problematischen oder krisenhaften Lebenslagen.

Der Einzugsbereich der Einrichtung bezieht sich auf das Rhein-Main Gebiet, insbesondere die Stadt Frankfurt, den gesamten Main-Taunus-Kreis, sowie die Stadt Rüsselsheim. Es bestehen Belegungsverträge mit folgenden Jugendämter

  • Stadt Frankfurt 6 Plätze
  • Main-Taunus-Kreis 1 Platz
  • Stadt Rüsselsheim 1 Platz

Dadurch besteht für die Jugendämter aufgrund einer Belegungssicherheit die Möglichkeit jederzeit auf ihr freies Platzkontingent zugreifen zu können. Insgesamt bietet unsere Einrichtung eine Aufnahmekapazität von 13 Plätzen.

Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit in unserer Einrichtung basieren  auf § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen – und § 34 SGB VIII – Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen.Die Aufgabe unsere Einrichtung ist die Unterstützung der hoheitlichen Aufgabe des Jugendamtes, indem wir die Betreuung der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen übernehmen.

Kontakt

Übergangswohnheim für Kinder und Jugendliche

Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen wird die Adresse nicht veröffentlicht

Telefon 06173 / 65803
Fax 06173 / 320446
E-Mail: ueheim(at)awo-main-taunus.de

Ihr Kontakt:
Karin Golla (Einrichtungsleitung)
Alexander Kraguliac (Stellvertretung)