Investitionskosten sind Ausgaben, die ein Pflegedienst für seine Investitionsgüter tätigen muss, um das Alltagsgeschäft “am Laufen“ zu halten. Dies umfasst z.B. die Autos und die Computer. Die Pflegekassen beteiligen sich nicht an diesen Kosten, die somit auch nicht in den Vergütungen enthalten sind, die wir als Pflegedienst für unsere Leistungen von den Pflegekassen erhalten.
Diese Kosten können (müssen aber nicht) von der öffentlichen Hand, beispielsweise dem Land oder der Gemeinde, getragen werden. Wenn die öffentliche Hand die Investitionskosten der Pflegedienste nicht trägt, ist der Pflegedienst berechtigt, diese seinen Pflegekunden privat in Rechnung zu stellen. Dies ist in unserer Gegend der Fall.
Dabei werden die Investitionskosten nur für erbrachte Leistungen aus dem Bereich der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie der Hilfen bei der Haushaltsführung nach § 36 SBG XI, den Leistungen der häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI, sowie den Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages nach § 45 SGB XI, erhoben.
Die Investitionskosten werden jedoch nicht für Leistungen aus dem Bereich der Behandlungspflege erhoben. Kommen wir also z.B. nur für Verbandwechsel oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen zu Ihnen, werden Ihnen keine Investitionskosten in Rechnung gestellt. Denn in den Vergütungen für diese Leistungen sind die Investitionskosten laut Gesetzgeber bereits einkalkuliert, sogar bei der Vergütung für das Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, für das wir gegenwärtig 3,43 Euro von der Krankenkasse erhalten.
Ohne die Erhebung von Investitionskosten wäre ein wirtschaftliches Arbeiten für ambulante Pflegedienste, auch für uns, nur schwer möglich und würde große finanzielle Einschnitte für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringen. Zudem müsste bei Nichtberechnung mit einer erheblichen Kürzung der Vergütungen bei den Verhandlungen mit den Pflegekassen gerechnet werden, da diese davon ausgehen, dass die Erhebung von Investitionskosten eben, weil sie in den Vergütungen nicht berücksichtigt sind, für Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich unumgänglich ist. Die Nichtberechnung von Investitionskosten wäre für die Pflegekassen daher gleichbedeutend mit zu hohen Vergütungen für die Pflegeleistungen.
Wir stellen unseren Pflegekunden derzeit monatlich 4,00% vom Betrag je Leistung unserer Leistungen als Investitionskosten in Rechnung. Diese sind auf Ihrem individuellen Angebot extra ausgewiesen.
Tipp: Sie können Ihre Investitionskosten Rechnung bei Ihrer Pflegekasse einreichen und über die Entlastungsleistungen erstattet bekommen, sofern ausreichend Guthaben vorhanden ist. Beachten Sie bitte hierbei, dass wir dies nicht von Ihrer Pflegekasse mitgeteilt bekommen und Aussagen zum Stand Ihres Budgets nicht mehr treffen können. Eventuell entstehen somit auch Eigenanteile, die wir nicht vorhersehen können.
Sozialstation
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Marion Waßner (Pflegedienstleitung)